Pressemitteilung: 23. Februar, tschetschenischer Welttag

P R ES S E M I T T E I L U N G
23.02.2013
Betreff: 23. Februar, tschetschenischer Welttag
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Nichts und niemand wird vergessen!
Winter 1944
Wie eine extreme Klinge
Ist der Sommer in diesen Jahren
niemals angekommen
Die Wunden meines blutenden Herzens
Wurden niemals geheilt
Zeit ist endlos
Aber bringt keine Heilung
Und kein Vergessen
Was uns
Und in den 13 Jahren in Sibirien
Geschah!
Der 23. Februar 1944 ist der tragischste Tag in der Geschichte des tschetschenisch-inguschetischen Volkes (genannt Waynakh).
Am 11. Febrar 1943 diskutierte das Politbüro der Kommunistischen Partei (Politisches Büro des Zentralkommitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion) die Idee der “Liquidierung” der Tschetschenisch-Inguschetischen Autonomen Republik und die Deportation der gesamten Tschetschenisch-Inguschetischen Nation auf Grund der Beschudigung der “Kollaboration mit den Deutschen”. Die Anschuldigung wurde trotz des Faktums, dass “zwischen 1941 und 1944 mehr als 40.000 Tschetschenen der Roten Armee gedient” und “450 Menschen mit Waffen in ihrer Hand gegen die Sowjets gekämpft” hatten, erhoben.
Unter dem Codenamen “Chechevitsa” [Lentil] wurden 20.000 Agenten des NKVD, NKGB und SMERSH sowie 100.000 Soldaten der regulären Einheiten eingesetzt, um die Operation zur Vertreibung der Tschetschenen und Inguscheten durchzuführen. Der Einsatz kostete nahezu 150 Millionen Rubel (3,9 Millionen Euro).
Am 23. Februar 1944 waren nicht nur einzelne Personen, einzelne Gruppen oder ein Teil der Bevölkerung betroffen, sondern die gesamte Tschetschenisch-Inguschetische Nation: Männer und Frauen, Kinder und Alte – alle wurden zu Opfern des Sowjetrussischen Genozids. Menschen wurden über mehrere Wochen in ungeheizte Viehtransporter gepfercht. Lediglich alle 24 Stunden stoppten die Transporter und die Toten, die für Tschetschenen heilig sind, wurden in Gräben geworfen.
Ein Bergdorf namens Khaibakh im Herzen Tschetscheniens wurde zum Symbol der brutalenDurchführung des Genozids. Am 26. Februar 1944 wurden die etwa 700 Einwohner des Dorfes – mitsamt den schwangeren Frauen, Alten und Kleinkindern – in eine Scheune geperrt und lebendig verbrannt. Der Verantwortliche des Massakers berichtete über das Geschehenin einem Telegramm:
An: Kommissar für Innere Angelegenheiten der UdSSR Genosse L.P. Beria
Nur für Ihre Augen bestimmt
Da es unmöglich war den Transport innerhalb des Zeitplanes durchzuführen und somit die Operation erfolgreich abzuschließen, war ich genötigt über 700 Bewohner des Dorfes Khaibakh zu liquidieren.
Grozny, Abt. Innere Angelegenheiten
Lieut.-Col. Gveshiani
Moskau gratulierte mit folgender Antwort:
Auf Grund ihrer resoluten Tat während der Umsiedlung der Tschetschenen des Dorfes Khaibakh wurde eine Empfehlung zur Beförderung ausgesprochen.
Gratulation,
PC Innere Angelegenheiten UdSSR L.P. Beria.
Unterlagen des sowjetischen Archivs besagen, dass innerhalb weniger Tage 496.400 Tschetschenen/Inguscheten nach Zentralasien und Sibirien deportiert wurden. Bis zu 250.000 Menschen starben während der Vertreibung und im Exil. Lediglich die Hälfte der Vertriebenen konnte nach 1957 in ihre ursprünglichen Heimatorte zurückkehren.
Durch strenge Zensur wurde verhindert, dass die Welt von diesem brutalen Vorfall erfährt. 2004, 60 Jahre nach der Zwangsumsiedlung, erkannte das Europäische Parlament die Deportation der gesamten tschetschenischen und inguschetischen Bevölkerung nach Zentralasien und Sibirien auf Befehl von Stalin am 23. Februar 1944 als ein Akt des Genozids Im Sinne der Vierten Haager Konvention von 1907 und der Konvention für die Prävention und Repression von Kriminalität und Genozid der UN-Vollversammlung vom 9. Dezember 1948 an.
Heute kann die Welt zwar trotz aller Versuche der Vertuschung von dem Genozid, den das tschetschenische und inguschetische Volk in diesen zwei Jahrzehnten erdulden musste, erfahren – aber werden die führenden Politiker weitere 60 Jahre warten, bevor sie beschließen in die Entwicklung Tschetscheniens einzugreifen?
Wir, die Save Chechnya Campaign, forden von allen Regierungen unabhängiger und demokratischer Staaten die 1944 von der UdSSR durchgeführte Deportation sowie alle Taten des demokratischen Russlands des 21. Jahrhunderts in den 1990ern und 2000ern in Tschetschenien als Akt des Genozids des tschetschenisch-inguschetischen Volkes zu verurteilen. Des weiteren fordern wir die Einrichtung eines internationalen Gerichtshofs für Kriegsverbrechen, der die Verantwortlichen der Straftaten gegen unschuldige tschetschenisch-inguschetische Zivilisten juristisch zur Verantwortung ziehen kann!
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