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Abschiebung endet für Tschetschenen in russischem Straflager

Bereitgestellt von am Thursday, 15 January 2015.    246 views Kein Kommentar
Abschiebung endet für Tschetschenen in russischem Straflager

Ende 2012 wurde er aus Wien nach Moskau abgeschoben, nun wurde Danial M., der vor seiner neuerlichen Verfolgung gewarnt hatte, in Russland zu 15 Jahren Straflager verurteilt.

Wien/Grosny – Die kommenden dreizehneinhalb Jahre wird der Tschetschene Danial M., einst Asylwerber in Österreich, in einer russischen Strafkolonie verbringen. In einem jener lagerähnlichen Gefängnisse, in denen laut der Journalistin und Russland-Expertin Susanne Scholl “Tschetschenen ein besonders schweres Leben haben”.

In der Strafkolonie erwarten den 38-Jährigen, der im November 2012 trotz Warnungen von Flüchtlingshelfern aus Wien nach Moskau abgeschoben worden war, “Besserungsarbeit und Freiheitsstrafe im Verhältnis drei zu eins”. So besagt es der russische Richterspruch vom 29. September 2014 wegen “Bandenbildung” und “illegalen Waffentragens”: Zwei laut Scholl gegen politische Widersacher des tschetschenischen Oberhaupts Ramsam Kadyrow häufig erhobene Anschuldigungen.
Verwandter half Maschadow

Dass ihm in Russland eine solche Verurteilung drohe, hatte der in Vorarlberg mit einer asylberechtigten Tschetschenin verheiratete Mann während seiner vier Asylverfahren in Österreich immer wieder vorgebracht. Ein Verwandter von ihm sei ein Kurier des inzwischen toten Rebellenführers Aslan Maschadow gewesen. Die russischen Sicherheitsbehörden hätten ihn mit diesem Verwandten in Verbindung gebracht und ihn mehrfach brutal verhört, hatte er erzählt.

Auch habe er zwei verletzte Rebellen bei sich daheim in Dagestan aufgenommen, was einer der beiden später während einer Befragung zugegeben habe. Daher werde in Russland aus politischen Gründen gegen ihn ermittelt.

“Widersprüchliche Angaben”

Allein, die Richter glaubten ihm nicht. Im Oktober 2010 lehnte ein Wiener Asylsenat das Schutzbegehren Danial M.’s wegen “widersprüchlicher Angaben” ab und sprach gleichzeitig seine Ausweisung aus: Es bestünden “keine stichhaltigen Gründe für die Annahme”, dass M.’s Freiheit wegen seiner politischen Ansichten bedroht sei, meinte er.

In der Folge scheiterten auch Versuche, die Abschiebung in letzter Minute zu verhindern. Ende November 2012 wurde der Tschetschene in Bregenz mit Gewalt von Frau und Kind weggeholt und in ein Flugzeug verfrachtet, das ihn nach Moskau brachte; mit demselben Flug wie der Tschetschene Rasambek I., der gleich nach der Landung auf Grundlage eines alten Haftbefehls wegen Autodiebstahl festgenommen wurde und – wie DER STANDARD berichtete – seit nunmehr über einem Jahr spurlos verschwunden ist.

Umsont geschwiegen

Danial M. war in Moskau nur wenige Tage nach Rasambeks I. inhaftiert worden. Seit damals war der 38-Jährige durchgehend in Haft. Laut seinem österreichischen Rechtsberater, Michael Genner, hatte M.’s Frau auf ein mildes Urteil gehofft und daher zum Verfahren bisher geschwiegen: “Umsonst, wie sich jetzt herausstellt.”

M.’s Verurteilung weise klar darauf hin, dass Österreich in diesem Fall gegen das Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen habe, meint indes Heinz Patzelt, Sprecher von Amnesty in Österreich. Das Refoulement-Verbot untersagt, Menschen in Staaten zurückzuschicken, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit in Gefahr ist. Letzteres, so Patzelt, sei in diesem Fall passiert: “Die Republik ist nun zu Schadensbegrenzung verpflichtet. Die Haftumstände müssen konsularisch genau beobachtet werden”, sagt er.

(Irene Brickner, DER STANDARD, 14.1.2015)

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